Der Vermittlungsablauf

Wir übersenden Ihnen vorab unser Bewerbungsformular für Interessenten per Email oder per Post zu. Oder füllen Sie es direkt auf unserer HP aus (hier unter Interessentenbewerbung). Sie können versichert sein, dass wir Ihre Daten vertraulich behandeln.

Dadurch gewinnen wir einen Einblick in Ihre Lebenssituation und es ermöglicht uns mit Ihnen gemeinsam das passende Tier auszusuchen.

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit dafür und füllen Sie das Bewerbungsformular –am besten gemeinsam mit all den Familienangehörigen, die auch in Zukunft mit dem neuen Haustier zusammenleben werden - gewissenhaft und möglichst lückenlos aus.

Anschließend besuchen Sie Ihr potientielles neues Familienmitglied in der Pflegestelle um sich kennenzulernen und auch um zu schauen, ob die „Chemie zwischen Ihnen stimmt“.

Wir werden Ihnen bei der Auswahl, falls mehrere Tiere in Frage kämen, gerne hilfreich und beratend zur Seite stehen. Bei der Entscheidung sollten Sie nicht überstürzt handeln, sondern auch mit Überlegung. Sie sind uns jederzeit herzlich willkommen!

Dann folgt nun ein Besuch durch einen Vertreter unseres Vereins, der –je nach Entfernung-von einem ortsansässigen TSV oder einem ehrenamtlichen Helfer durchgeführt wird, denn wir wollen natürlich Gewissheit haben, wo unser Tier sein neues Zuhause findet.

Sollte die Vermittlung in unserem näheren Umkreis stattfinden, verbinden wir den Besuch mit dem persönlichen Bringen unseres Schützlings in sein neues Zuhause. Nach einer Zeit der Eingewöhnung werden wir uns nochmals bei einem Besuch von der positiven Entwicklung unseres Schützlings überzeugen.

Zu unseren Adoptanten halten wir Kontakt, um ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können – die Kontaktaufnahme kann auch umgekehrt gerne aufgenommen werden und wir würden uns natürlich über Bilder oder Berichte von unserem Schützling in seinem neuen Zuhause freuen.

Zum Bewerbungsformular

Ansprechpartnerin Raum Koblenz und Westerwald/Rhl.-Pfalz

1. Vorsitzende:

Ursula Altwasser, Telefon: 02626/248123 oder 0160/99718066

Inhaber der Erlaubnis des § 11 Abs. 1 Nr. 3 b TSchG des Veterinäramtes der Stadt Köln

(Sachkundenachweis für Tierheimleiterpersonal des Landestierschutzverbandes Nordrhein-Westfalen)

Ansprechpartnerin Raum Köln/NRW

Schatzmeister:
Judith Henrichs, Telefon: 0221/16944683 oder 0177/6015737
 

Inhaber der Erlaubnis des § 11 Abs. 1 Nr. 3 b TSchG des Veterinäramtes der Stadt Köln
 
(Sachkundenachweis für Tierheimleiterpersonal des Landestierschutzverbandes Nordrhein-Westfalen)

 

Ansprechpartnerinnen Raum Gießen/Hessen

2. Vorsitzende:
Sabine Kraus, Telefon: 06403/75249 oder 0174/1671248

Inhaber des Sachkundenachweis für Tierheimleiterpersonal des Landestierschutzverbandes Nordrhein-Westfalen

Schriftführerin:

Liane Ebert, Telefon:06403/7740198 oder 0160/97479492

 
Zum Bewerbungsformular

 

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Schutzgebühr

Was bedeutet "Schutzgebühr"?

Es tauchen immer wieder Fragen zur erhobenen Schutzgebühr auf. Sie ist kein Kaufpreis, den wir für unsere Tiere erheben, sondern sie dient zu allererst den Tieren und kommt Ihnen auf vielfältige Art und Weise zu Gute.

Die Entscheidung ein Tier aus dem Tierschutz zu übernehmen, ist an sich schon eine wirkliche Überlegung und die Schutzgebühr zeigt auf, dass es nicht nur damit getan ist, sondern dass erheblich weitere Kosten im Leben des Tieres noch auf die Besitzer zukommen.

Dazu gehört die Haftpflichtversicherung für den Hund, die Hundesteuer und letztendlich auch die wiederkehrenden Tierarztkosten für Impfungen. Auch Geld für außergewöhnliche Tierarztkosten sollte vorhanden sein, um dem Tier ein adäquates Leben zu sichern.

Auch entstehen unserer Tierhilfe nicht unerhebliche Kosten für die Tiere, die sich aus den erforderlichen Impfungen, Tierarztbesuche, Entwurmungen, Entflohungen und eventuell anfallende Tierarztkosten sowie Transport- und Pensionskosten des in Obhut genommen Tieres zusammensetzen. Oft reicht auch die erhobene Schutzgebühr eines einzelnen Tieres nicht aus, um diese Kosten abzudecken.